Strom-Vertrieb: Veröffentlichung

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  • Grundversorgungsverordnung
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  • Öffentliche Zertifikate
  • Stromkennzeichnung

Grundversorgung

Zum Stichtag 1.7.2009 versorgten die Stadtwerke Furth im Wald GmbH & Co.KG/Vertrieb die meisten Haushaltskunden im Sinne von § 3 Ziff. 22 EnWG im Verteilnetz der Stadtwerke Furth im Wald.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Nach § 36 Abs.2 EnWG wird daher die Stadtwerke Furth im Wald GmbH & Co.KG/Vertrieb als Grundversorger für die Kalenderjahre 2010 – 2012 festgestellt.

Grundversorgungsverordnung (GVV)

Schlichtungsstelle

Kommunikationsdatenblatt

Öffentliche Zertifikate

Stromkennzeichnung