Strom-Vertrieb: Veröffentlichung
- Grundversorger
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Grundversorgungsverordnung
- Schlichtungsstelle
- Kommunikationsdatenblatt
- Öffentliche Zertifikate
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Stromkennzeichnung
Grundversorgung
Zum Stichtag 1.7.2009 versorgten die Stadtwerke Furth im Wald GmbH & Co.KG/Vertrieb die meisten Haushaltskunden im Sinne von § 3 Ziff. 22 EnWG im Verteilnetz der Stadtwerke Furth im Wald.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Nach § 36 Abs.2 EnWG wird daher die Stadtwerke Furth im Wald GmbH & Co.KG/Vertrieb als Grundversorger für die Kalenderjahre 2010 – 2012 festgestellt.
Grundversorgungsverordnung (GVV)
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